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Rabattierte Arzneimittel:
Erklärung:
Rabattierte Arzneimittel sind die letzte Schöpfung in den pausenlosen Reformen der Arzneimittelverschreibung. Die neue Bestimmung fordert von den Krankenkassen, dass sie mit den Arzneimittelherstellern Verträge zur billigeren Versorgung mit Arzneimitteln abschließen. Diese ausgesuchten Medikamente werden dann mit einem Rabatt abgegeben. Danach sind die Apotheken verpflichtet, ihren Patienten dieses von der jeweiligen Krankenkasse vertraglich ausgesuchte Medikament eines bestimmten Herstellers abzugeben, so dass die Krankenkasse den Rabatt auch erhält. Auf diese Weise sollen die Krankenkassen einen erklecklichen Betrag einsparen, was allerdings auch bestritten wird. Tatsache ist, dass ein Arzt, der dies ausdrücklich ausschließt, wegen der fehlenden Rabatte deutlich mehr Arzneikosten hat. Bei einer Prüfung seiner Arzneiausgaben muss er diese Mehrkosten der Krankenkasse erstatten.
Insofern ist die Möglichkeit, dass der Arzt auf einem bestimmten Hersteller bestehen darf, rein theoretisch. Anders gesagt, der Arzt muss die Mehrkosten selbst bezahlen, was sich natürlich kein Arzt leisten kann. Die anderen Länder in Europa regeln das Problem der steigenden Arzneiausgaben viel eleganter: Statt sich aus der Verantwortung zu stehlen und das Problem den Ärzten anzuhängen und damit das Patienten-Arzt-Verhältnis zu vergiften , werden schlicht Höchstpreise festgelegt und alles ist in Ordnung. Nur bei uns wird im Interesse der Pharmaindustrie behauptet, dass eine Preisfestsetzung in einer freien Marktwirtschaft nicht möglich wäre. Sind die anderen Länder Europas vielleicht keine Marktwirtschaften oder gar kommunistische Staatswirtschaften?
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